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Das Visum beantragen
Das allseits bekannte Visum ist die Bestätigung eines Landes, die dem Pass beigefügt wird und die Einreise, Durchreise oder den Aufenthalt erlaubt. Ausgestellt werden Visa in einem für das Land zuständige Konsulat.
Visa dienen den Behörden, um sicherzugehen, dass die Voraussetzungen einer Einreise in das gewählte Land erfüllt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sind Beförderungsunternehmen nicht dazu gezwungen die Person reisen zu lassen.
Besondere Erfordernisse
Wer ein Visum beantragen will, der sollte beachten, dass Konsulate und Botschaften die Befugnis haben Gehaltsnachweise einzufordern. Hierdurch muss nachgewiesen werden, dass der/die Reisende genug finanzielle Mittel hat, um seinen Aufenthalt bzw. einen Rückflug zu bezahlen.
Zudem muss nachgewiesen werden, dass der/die Reisende die nötige Bereitschaft hat in sein Land zurückzukehren. Die Rückkehrbereitschaft ist meist dann anzuzweifeln, wenn der/die Reisende keine ausreichende Verwurzelung in das Heimatland hat. Oftmals wird bei diesen Personen der Antrag auf ein Visum abgelehnt.
Der Visumantrag in der Praxis
Gefordert werden für den Antrag auf ein Visum in der Regel folgende:
- ein oder mehrere aktuelle Passbilder
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- der Reisepass (oft muss dieser noch mehrere Monate nach der Ausreise gültig sein)
- die Einladung (ggf. wenn es sich um einen Firmenaufenthalt handelt) oder ein Gehaltsnachweis, der die Finanzierung des Aufenthalts absichert und die Kosten für den Rückflug (wenn dieser nicht bereits gebucht ist) abdecken
- ein Einkommensnachweis bzw. die Bestätigung über ein Arbeitsverhältnis
- der Nachweis für eine Krankenversicherung über die Aufenthaltsdauer
- zusätzlich natürlich des Nachweis über die Zahlung der Konsulatsgebühren (je nach Land sind diese verschieden)
Typ A: Das Flughafen-Transitvisum ist das sogenannte Typ A Visum. Mit dieser Visumart ist es der/dem Reisenden nur gewährt sich im Transitbereich des Flughafengeländes aufzuhalten. Dies ist nämlich keine Einreis im Sinne von §13 Abs. 2 des AufenthG.
Typ B: Das Typ B Visum ist das Durchreisevisum. Dieses erlaubt das passieren und durchqueren des Schengenraums oder der eingetragenen Staaten, um in ein Drittland zu gelangen. Dieses Visum wird dann erteilt, wenn der Ausgangsort und der Zielort außerhalb des Schengenraums liegen und ein Hauptvisum des Ziellandes vorliegen. Eine sogenannte Durchreise ist gegeben bei einem Aufenthalt von bis zu fünf Tagen.
Typ C: Das Kurzaufenthaltsvisum gestattet einen Aufenthalt in einem begrenzten Zeitraum, durch einen gegebenen Anlass (???). Dieses Visum kann über eine Dauer von bi zu 5 Jahren vergeben werden und erlaubt eine Aufenthalt von höchstens 90 Tage innerhalb von 6 Monaten.
Typ D: Das nationale Visum erlaubt den Aufenthalt in dem im Visum bezeichneten Staat (meistens der Ausstellerstaat). Dieses Visum wird nach den Aufenthaltsregeln des Zielstaates erteilt.
Typ D+C: Das Typ D+C-Visum ist das sogenannte Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht und erlaubt dem/der Reisenden innerhalb von 90 Tagen zusätzlich zum Zielstaat, auch den Aufenthalt in anderen Staaten des Schengenraums.